Abfall ABC
Ast- und Baumschnitt
Gartenabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.
Bei der Anlieferung müssen krautiges (Rasen, Blätter,…) und strauchiges (Äste, Heckenschnitt,...) Material getrennt werden.
Die gewerbliche Anlieferung ist kostenpflichtig.
Strauchiges Grüngut
- Äste
- Baumschnitt
- Stammhölzer (Bei Anlieferung an den Grüngutsammelstellen: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
- Stammhölzer (Bei Abholung im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier: Durchmesser max. 5 cm, Länge max. 1 m))
- Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
- Heckenschnitt
- Rinde, Rindenmulch
- Strauchschnitt
- Tannenzapfen
Krautiges Grüngut
- Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
- Gras, Grasschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt
- Stauden
- Bambus > zum Restabfall
- Beifuß (Ambrosia) > zum Restabfall
- Blumenerde > zum Restabfall
- Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
- Fallobst > siehe Bioabfall
- Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
- Küchenabfälle > siehe Bioabfall
- mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall
- mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall
- Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > zum Restabfall
- Riesenbärenklau > zum Restabfall
- Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
- Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
- Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
- Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
- Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
Gehört zur Abfallart Grüngut
Richtige Bereitstellung bei Abholung von Grüngut
Geeignete Behältnisse sind stabile Gefäße (bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 90 l.
Das Gewicht der Einzelgebinde einzelnen Bündel bzw. Behältnisse darf jeweils insgesamt 20 kg nicht überschreiten.
Für die Abholung gilt:
- maximal 3 m3 pro Abholung
- Nutzen Sie leichte, stabile Behälter (Faltsäcke o.ä.)
- Keine Bereitstellung in Big Bags, Regentonnen oder Gelben Säcken
- Kunststoff-, Zement-, Futtermittelsäcke möglichst nicht verwenden, da Sie bei der Leerung aufgeschlitzt werden müssen
- max. 20 kg pro Behälter
- längste Seite der Behälter max. 80 cm, maximales Fassungsvermögen 90 l Äste bündeln - nur mit verrottbarem Material (Hanf, Weiden, etc.)
- Säcke nicht zubinden
- keine Wurzelstöcke
- Aste müssen mit verrottbarem Material (z.B. Hanfseil) gebündelt sein)
- Durchmesser bei Ästen: 5 cm, maximale Länge: 1,00 m