Grüngutsammelstellen
Entsorgung von Gartenabfällen (Grüngut) an den Grüngutsammelstellen
Die Gartenabfälle (Grüngut) werden unterschieden in krautiges und holziges Grüngut.
Die krautigen Pflanzenreste werden in geeigneten Anlagen kompostiert oder im Rahmen der Vergärung als Energielieferant genutzt. Das holzige Material wird vor Ort zerkleinert und als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht.
Die Gartenabfälle sollten grundsätzlich bei der nächstmöglichen Grüngutsammelstelle angeliefert werden. Diese kann innerhalb des Entsorgungsgebietes des A.R.T. auch in einem benachbarten Landkreis liegen.
Die Gartenabfälle müssen zudem unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.
Strauchiges Grüngut
- Äste
- Baumschnitt
- Stammhölzer (Bei Anlieferung: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
- Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
- Heckenschnitt
- Rinde, Rindenmulch
- Strauchschnitt
- Tannenzapfen
Krautiges Grüngut
- Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
- Gras, Grasschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt
- Stauden
- Bambus > zum Restabfall
- Beifuß (Ambrosia) > zum Restabfall
- Blumenerde > zum Restabfall
- Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
- Fallobst > siehe Bioabfall
- Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
- Küchenabfälle > siehe Bioabfall
- mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall
- mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall
- Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > zum Restabfall
- Riesenbärenklau > zum Restabfall
- Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
- Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
- Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
- Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
- Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
Krautige und holzige Pflanzenreste sollten schon im Garten getrennt werden. Spätestens aber auf der Grüngutsammelstelle müssen krautiges und holziges Grüngut von der Anliefererin und dem Anlieferer getrennt werden.
Abholung von Gartenabfällen (Grüngut) im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier
Grünabfälle werden in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg 14-täglich auf Abruf eingesammelt. Sie werden im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf kompostiert. Dieser Prozess dauert etwa 6 bis 8 Wochen. Während der Kompostierung wird die Temperaturentwicklung beobachtet. Wenn nötig, werden die so genannten Rottemieten umgesetzt, in Trockenzeiten werden sie gewässert, um die "Arbeit" der Mikroorganismen zu unterstützen. Bei zu hohen Niederschlagsmengen werden die Mieten mit Folie abgedeckt, um einer Verpilzung vorzubeugen. Zum Schluss wird der Kompost in unabhängigen Labors untersucht.
Der Mertesdorfer Kompost wurde mit dem RAL-Gütesiegel "Kompost" ausgezeichnet. Dazu muss er uneingeschränkt die hohen Prüfnormen wie zum Beispiel für Nährstoffe und Schwermetalle erfüllen. Hohe Temperaturen (bis zu 65° C) wirken während der Rottephase den Samen von unerwünschten Begleitkräutern und Krankheitskeimen entgegen.
Geeignete Behältnisse sind stabile Gefäße (bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 90 l.
Das Gewicht der Einzelgebinde einzelnen Bündel bzw. Behältnisse darf jeweils insgesamt 20 kg nicht überschreiten.
Für die Abholung gilt:
- maximal 3 m3 pro Abholung
- Nutzen Sie leichte, stabile Behälter (Faltsäcke o.ä.)
- Keine Bereitstellung in Big Bags, Regentonnen oder Gelben Säcken
- Kunststoff-, Zement-, Futtermittelsäcke möglichst nicht verwenden, da Sie bei der Leerung aufgeschlitzt werden müssen
- max. 20 kg pro Behälter
- längste Seite der Behälter max. 80 cm, maximales Fassungsvermögen 90 l Äste bündeln - nur mit verrottbarem Material (Hanf, Weiden, etc.)
- Säcke nicht zubinden
- keine Wurzelstöcke
- Aste müssen mit verrottbarem Material (z.B. Hanfseil) gebündelt sein)
- Durchmesser bei Ästen: 5 cm, maximale Länge: 1,00 m
Die Grünabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.
Strauchiges Grüngut
- Äste
- Baumschnitt
- Stammhölzer (Bei Abholung: Durchmesser max. 5 cm, Länge max. 1 m)
- Hartschalige Früchte (Eicheln, Kastanien, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
- Heckenschnitt
- Rinde (gesunde Baumrinde kann zu Rindenmulch verarbeitet werden), Rindenmulch
- Strauchschnitt
- Tannenzapfen
Krautiges Grüngut
- Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
- Gras, Grasschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt
- Stauden
- Bambus > zum Restabfall
- Beifuß (Ambrosia) > zum Restabfall
- Blumenerde > zum Restabfall
- Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
- Fallobst > siehe Bioabfall
- Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
- Küchenabfälle > siehe Bioabfall
- mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall
- mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall
- Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > zum Restabfall
- Riesenbärenklau > zum Restabfall
- Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
- Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
- Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
- Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
- Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
- Falscher Bereitstellung (Mengenüberschreitung, Falschem Inhalt oder nicht geeigneten Behältnissen)
- Straßensperrungen wegen Bauarbeiten: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall, Grüngut und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden.
- Eis- und Schneeglätte: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall, Grüngut und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße gebracht werden. Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.