Informationen zu Sperrabfall
Thermische Verwertung
Matratzen, Polstermöbel und holzige Großteile werden aussortiert, zerkleinert und in Heizkraftwerken als Brennstoff (thermische Verwertung) eingesetzt.
Bitte beachten Sie
Werden mehr als 5m³ bereitgestellt, erfolgt keine Abfuhr. Dies gilt auch für fehlerhafte Bereitstellungen.
Keine Abholung bei ...
- Straßensperrungen wegen Bauarbeiten: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden.
- Eis- und Schneeglätte: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße gebracht werden. Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.
Zum Sperrabfall gehören die Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung zu groß für die Mülltonne sind. Ein weiteres Kriterium ist, dass sie nicht fest zum Haus gehören dürfen und sie bei einem Umzug mitgenommen werden könnten.
Beispiele:
- Aquarien (Glasbehälter), ausrangierte Abfallbehälter (muss bei der Anmeldung angegeben werden, keine amtlichen Abfallgefäße)
- Badezimmer-Spiegelschränke, Bettdecken, Bettgestelle (Holz oder Metall), Bettwäsche (Plumeaus), Bilderrahmen (mit Glasscheibe), Billardtische
- Federbetten (NICHT in Säcke verpacken)
- Fahrräder (An unseren Standorten werden diese dem Metall zugeordnet.)
- Gartenabfallsack (Faltsäcke), Gartengeräte (wie Spaten oder Schaufel), Gartenmöbel (aus Kunststoff, aus unbehandeltem Holz), Gartenschlauch, Gasgrill, Gitarren, Gitarrenkoffer, Glasschränke
- Hollywood-Schaukel
- Jalousien aus dem Innenbereich und aus Stoff
- Kinderschaukel (aus Plastik), Kindersitze, Kinderwagen, Kopfkissen, Kisten, Kleiderschränke, Kompostfaltsäcke, Komposttonne, Koffer, Kratzbaum, Krücken, Küchenarbeitsplatte
- Lattenkomposter
- Matratzen, Maurerkübel, Möbel, Mörtelkübel, Mörtelkasten, ausrangierte Mülltonnen (muss bei der Buchung schriftlich hinterlegt werden)
- Luftbetten
- Obstkisten
- Pavillon, Pferdesattel
- Rattan- und Korbmöbel
- Rollatoren, Rollstühle, Regentonnen (bis 300 l), Rutsche (aus Plastik)
- Schaufel, Sandkästen (aus Plastik), Schlauchboote, Schuhschränke, Skischuhe, Sonnenschirme, Spaten, Speisbütten, Spiegel, Sprungrahmen aus Holz-Metall-Kombinationen, Spülbecken aus Metall, Strandkorb, Surfbretter (zerschnitten)
- Teppiche (jedoch keine Auslege- bzw. Meterware), Tischtennisplatte (ohne Unterteil), Toilettenstuhl, Trampolin-Plane
- Vinyl-Matratzen (von Wasserbetten), Vitrinen, Vogelhäuser
- Wäschekörbe, Wickelauflage, Wohnzimmerschränke
- Zelte
- Abfälle in Säcken oder Kartons
- abgebrannter Sperrabfall
- Altkleider und Schuhe
- Autoteile
- Baustellenabfälle
- Dekoration
- Elektronik(alt)geräte
- Glasscheiben
- Haushaltsauflösungen
- Teile die fest mit dem Haus verbunden waren (Bsp. Rolläden, Fenster, Türen, Fußleisten etc.)
- Zugeschnittene Ware (Bsp. Teppichboden)
- etc.
Bitte beachten Sie! Spezielle Informationen für...
ABHOLUNG AUF ABRUF
Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service- Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße vom Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
ABFUHRTERMINE
Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service- Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße vom Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
DAS GEHÖRT HIER EBENFALLS DAZU ...
- sperrige Metallteile
ABHOLUNG AUF ABRUF
Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service-Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Zusätzliche Abholtermine können gegen Zahlung einer Gebühr von 46,00 EUR gebucht werden.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Zusätzliche Abholtermine können gegen Zahlung einer Gebühr von 46,00 EUR gebucht werden.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen. Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Bei Bereitstellung über 5 m³ wird der Sperrabfall nicht mitgenommen.
Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße vom Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
Sperrabfall: Express-Service
Sie wollen dringend Sperrabfall los werden? Dann können Sie einen kurzfristigen Abholtermin mit uns vereinbaren. Voraussetzung ist eine Beauftragung am Abfall-Telefon (0651 9491 414). Der Express-Service kostet 65,00 Euro pro Abholtermin. Es gelten ansonsten dieselben Regelungen wie bei der Abholung auf Abruf für diese Abfallart.
Eine Hausnummer muss sein
Ohne eine gut sichtbare Hausnummer an Ihrem Haus können wir Ihrem Auftrag nicht nachkommen. Das Anbringen einer Hausnummer ist nach dem Baugesetzbuch auch vorgeschrieben.
Ein abweichender Bereitstellungsort muss immer angegeben werden!
Bei Bereitstellung über 5m³ wird der Sperrabfall nicht mitgenommen.
ABFUHRTERMINE
Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service- Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.
Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße vom Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
DAS GEHÖRT HIER EBENFALLS DAZU ...
- sperrige Metallteile