Biotüten

Warum wurde die Biotüte eingeführt?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich im privaten Haushalt anfallende Bioabfälle getrennt vom Hausmüll erfasst werden müssen. Im Verbandsgebiet des A.R.T. werden die Bioabfälle unterteilt in strauchiges- und krautiges Grüngut, sowie Biogut.
Sofern Sie Ihre Bioabfälle nicht selber kompostieren, bietet der A.R.T. für Nahrungs- und Küchenabfälle die Biotüte an. Diese werden in Sammecontainern entsorgt und regelmäßig vom A.R.T. entsorgt. Der Inhalt der Sammelcontainer wird in einer Biogasanlage vergoren - was ohne Anteile von Grüngut wesentlich bessere Ergebnisse erzielt. Durch die Gärung entsteht Biogas, also Strom & Wärme. Die Gärreste wiederum können als natürlicher Dünger in der Landwirtschaft genutzt werden.
 

Was ist die Biotüte?

Die Biotüte ist eine kostenlos erhältliche Abfalltüte  für das Sammeln und Transportieren von Nahrungs- und Küchenabfällen. Die Biotüte wird aus 100% Recyclingpapier hergestellt und ist vollständig kompostierbar. 

FAQ zur Biotüte

Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich im privaten Haushalt anfallende Nahrungs- und Küchenabfälle (Biogut) getrennt vom Hausmüll erfasst werden müssen. In der Regel wird dies mit Hilfe einer Biotonne umgesetzt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Einführung der Biotonne mit zusätzlichen Kosten, weiterem Platzbedarf und oft auch mit Hygieneproblemen verbunden.
Der A.R.T. vertritt zudem die Auffassung, dass der ökologische Nutzen einer Biotonne maßgeblich von den bestehenden Strukturen und Verwertungsverfahren des jeweiligen Entsorgungsgebietes abhängig ist. So betreibt der A.R.T. seit Jahren eine moderne Behandlungsanlage für Restabfälle, in der das Prinzip der mechanisch-biologischen Trocknung genutzt wird, um die Abfälle von rund 530.000 Bürgern zu trocknen, zu sortieren und anschließend einer hochwertigen stofflichen und energetischen Verwertung zuzuführen.
Darüber hinaus bietet der A.R.T. mit rund 80 Grüngutsammelstellen bereits seit Jahren ein etabliertes Bringsystem für Gartenabfälle an, das bei den Bürgerinnen und Bürgern auf besonders hohe Akzeptanz stößt und eine optimale Verwertung des Grünschnitts sicherstellt.
Um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz zu vermeiden hat der A.R.T. sich in einem Vergleich darauf verständigt, für Speisen- und Küchenabfälle ein zusätzliches, freiwilliges Bringsystem mittels Biotüte einzuführen, das sogenannte Trierer Modell plus (mechanisch-biologische Trocknung plus flächendeckendes Bringsystem für Bioabfälle).

Die Biotüte ist eine kostenlos erhältliche Abfalltüte mit einem Fassungsvermögen von 10 Litern für das Sammeln und Transportieren organischer Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, sogenannte Bioabfälle. Die Biotüte wird aus 100% Recyclingpapier hergestellt und ist vollständig kompostierbar.

Die praktischen Sammeleimer können gegen Zahlung einer Schutzgebühr an allen A.R.T. Standorten erworben werden. Dort erhalten Sie zudem auch die vollständig abbaubaren Biotüten aus Papier, um Ihre Küchen- und Speiseabfälle optimal zuhause sammeln zu können. 

Papiertüten haben gegenüber beispielsweise Maismehltüten einen erheblichen Vorteil. Durch die deutlich schnellere Reaktion auf Feuchtigkeit, können sich die Papiertüten in der Biogasanlage vollständig zersetzen. Da die Gärreste aus der Biogasanlage als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht werden, spielt die Abbaubarkeit der Tüte eine entscheidende Rolle. Um eine Verunreinigung der Bioabfälle zu vermeinden, hat sich der Zweckverband für die zweifelsfrei unbedenkliche Papiertüte entschieden.

Selbstverständliche dürfen vollständig kompostierbare Papiertüten aus dem Handel verwendet werden. Maismehltüten hingegen sollten aufgrund ihrer schlechten Abbaubarkeit nicht verwendet werden. Die Verweildauer in der Biogasanlage ist zu kurz, als dass sich diese Tüten vollständig zersetzen. Des Weiteren bestehen diese Tüten nicht immer ausschließlich aus biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft wie z. B.
  • Brotreste, Bananenschalen
  • Eierschalen
  • Fallobst, Fleischreste*
  • Gebäckreste, Gemüsereste
  • Haare
  • Kaffeesatz, Kaffeefilter, Kaffeepads, Kartoffelschalen, gekochte Kartoffeln, Knochen*, Kräuter
  • Muschelschalen
  • Nussschalen
  • Obstreste, Orangenschalen
  • Papiertüten zum Sammeln, Papier zum Auslegen der Biotonne
  • Salatblätter, Speisereste, Schnittblumen
  • Teeblätter, Teebeutel
  • verdorbene Lebensmittel (unverpackt)
  • Wurstreste*
  • Zimmerpflanzen (ohne Töpfe), Zitronenschalen, Zitrusfrüchte, Zwiebelschalen
* nur in haushaltsüblichen Mengen

Parasiten, die natürlicherweise in Kleintier- und Katzenstreu oder Hundekot enthalten sind, werden in der Biogasanlage nicht immer getötet. Dementsprechend soll verhindert werden, dass Parasiten mit den Gärresten in der Landwirtschaft ausgebracht werden.

Für die Biotüten stehen Biogutcontainer bereit. 
  • an den Grüngutsammelstellen. Dort können die Bioüten werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr eingeworfen werden.
  • auf (immer mehr) Wertstoffinseln.
  • An allen A.R.T. Standorten

Die Bioabfälle werden in einer Biogasanlage verwertet und dabei energetisch, in Form von Strom und Wärme, genutzt. Anschließend werden die Gärreste stofflich verwertet indem sie als Düngemittel in der Landwirtschaft ausgebracht werden. Das ist teurer als die von vielen Kommunen noch praktizierte schlichte Kompostierung, stellt aber die ökologisch hochwertigere Variante dar und wird auch vom Gesetzesgeber dringend angeraten.

Es gibt keinen Benutzungszwang. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass Bioabfälle nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen. Der A.R.T. bietet Ihnen mit der Biotüte eine Ergänzung für die Entsorgung Ihrer Bioabfälle und zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Ihrem Restabfallbehälter.

Ja, auf jeden Fall. Auf diese Weise werden die organischen Abfälle auf die natürlichste Art und dem kürzesten Weg in den Stoffkreislauf zurückgeführt.

Zunächst einmal eignen sich Gartenabfälle ganz hervorragend für eine eigene Kompostierung im vorhandenen Garten. Dies wird auch von vielen Gartennutzern so praktiziert. Da geschredderte Gartenabfälle nach derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auch in der Landwirtschaft ausgebracht werden können, hat der A.R.T. mit über 80 Grüngutsammelstellen ein dichtes Netz zur Annahme dieser Abfälle im Verbandsgebiet in Kooperation mit landwirtschaftlichen Betrieben eingerichtet. Dies ist zudem deutlich günstiger als die Erfassung, Abholung und Verwertung über eine Biotonne oder einen Biogut-Container.
Die Biotüte dient zur Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen. Rasenschnitt und Laub gehören grundsätzlich zu den Gartenabfällen (Grüngut) und müssen auf den Grüngutsammelstellen entsorgt werden . Kleinstmengen an Gartenabfällen, Zimmerpflanzen (ohne Töpfe) sowie Schnittblumen dürfen über den Bioabfall entsorgt werden.
Auch für die Verwertung der Gartenabfälle (Grüngut) bietet der A.R.T. seit vielen Jahren umfangreiche Verwertungsmöglichkeiten, bei denen jährlich rund 166 kg pro Einwohnerin und Einwohner1 zusammenkommen. So können Gartenabfälle z. B. auf einer der rund 80 Grüngutsammelstellen im Verbandsgebiet abgegeben werden.

Die Leerung der Biogut Container erfolgt mindestens wöchentlich.

Während der Sommermonate werden die Behälter wöchentlich gereinigt, das restliche Jahr über erfolgt die Reinigung alle zwei Wochen.

Die Reinigung der Behälter erfolgt mit Hilfe spezieller Reinigungsfahrzeuge. Das Reinigungsmodul ist bei neueren Abfallsammelfahrzeugen im Fahrzeug selbst integriert, wodurch die Leerung und die Reinigung in einem "Abwasch" erfolgt. Die Innenreinigung der Behälter erfolgt vollautomatisch mit Hochdruck und Warmwasser. Bei Bedarf kann mittels einer Hochdrucklanze von außen manuell nachgearbeitet werden. Das anfallende Schmutzwasser wird gesondert in einem Schmutzwasserbehälter am Fahrzeug aufgefangen. Alternativ zum Kombi-Fahrzeug, bestehend aus Behälterentleerung und -reinigung, kommen derzeit ebenfalls reine Waschfahrzeuge zum Einsatz, welche zusätzlich neben älteren Abfallsammelfahrzeugen mit anfahren. Die Reinigungstechnik ist analog zum Kombisystem.

Eine Reinigung der Behälter kann erst bei konstant anhaltenden Außemtemperaturen ab 4°C  stattfinden, da dem Waschwasser in dem Kombinationsfahrzeug kein Frostschutzmittel beigemischt werden darf.

Aufgrund der besseren Wirtschaftlichkeit kommen zur Sammlung der Bioabfälle ausschließlich genormte DIN-Behälter zum Einsatz, die nach Vorgaben des Landesumweltamts eine Mindesthöhe von 85 cm sowie kleinere Einwurfklappen mit Zugfedern haben. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden zudem vermehrt 660 l Behälter eingesetzt.

Zum Aufstellen der Behälter benötigt der Zweckverband die Genehmigung der entsprechenden Ortsgemeinden. Standplätze sowie die Anzahl der Behälter werden in Abstimmung zwischen dem A.R.T. und der jeweiligen Ortsgemeinde und unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften für die Aufstellung von Abfallsammelbehältern definiert. Da in der Umstellungsphase 2019/2020 bereits großzügig Behälteranforderungen der Ortsgemeinden erfüllt wurden, wird sich der künftige Bedarf vor Ort an der vorhandenen Einwohnerdichte und damit an der zu erwartenden Füllmenge und an der Entfernung zum nächstgelegenen Bioabfallbehälter orientieren.

Die Füllstände der Biogut-Container werden wöchentlich durch den A.R.T. überprüft. Um das Überlaufen von Behältern zu vermeiden, stellt der A.R.T. bei stark frequentierten Behältern zusätzliche Container auf. Sind Überkapazitäten festzustellen, werden Behälter eingezogen.

Gerne können Sie uns widerrechtliche Ablagerungen rund um die Biogut-Container unter 0651 9491 9999 melden.

Das Auftreten von Maden, Fliegen und dergleichen ist unabhängig von der Form des Einsammelns ein Hauptproblem bei der Getrenntsammlung von Bioabfällen, vor allem wenn es sich dabei ausschließlich um Nahrungs- und Küchenabfälle handelt. Durch die Verkleinerung der Einwurföffnung, die vorhandene Zugfederklappe, die regelmäßige Behälterreinigung und das Mitnehmen von umliegenden Bioabfällen, unternimmt der A.R.T. eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen. Die Erfahrungen anderer Kommunen mit einer getrennten Bioabfallerfassung mittels haushaltsnaher Nutzung oder fehlender Reinigungs- und Hygienemaßnahmen - selbst bei Restabfallbehältern - der Anfall von Ungeziefer ein häufig anzutreffenden Problem darstellt. 
Grundsätzlich sollte der Kunde darauf achten, dass die Behälter geschlossen sind. Dies verhindert in hohem Maße die Entstehung und den Austritt von Ungeziefer. Das Ablegen von Bioabfällen auf oder neben den Sammelbehälter ist nicht gestattet.

Fliegenlarven ernähren sich von den faulenden Stoffen die in den Bioabfällen enthalten sind und fühlen sich in feuchtwarmen Klima wohl. Dadurch wird der Abfallbehälter für Fliegen zu einem idealen Ort für Ihre Nachkommen. Hat die Fliege erst einmal einen Platz für Eiablage gefunden, kann ein Weibchen zwischen 150 und 400 Eier ablegen. Bei hohen Außentemperaturen schlüpfen die Fliegen bereits 12 Stunden nach der Eiablage.
Wie auch bei der haushaltsnahen Biotonne wäre es hilfreich, wenn bestimmte eiweißhaltige Speisereste (Fleisch, Fisch, usw.) in etwas Zeitungspapier eingewickelt werden, um die Entstehung von Maden oder deren Austritt zu vermeiden.

Nach vorliegenden Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden wird ein Maden- oder Fliegenbefall aus seuchen- und infektionshygienischer Sicht als nicht gesundheitsgefährdend oder krankheitserregend eingestuft. Es bestehen aus veterinär-medizinischer Sicht keine Bedenken.

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