Big Bags für KMF und Asbest

Deponierung

Asbesthaltige Abfälle und Künstliche Mineralfasern (KMF) dürfen grundsätzlich nicht mehr be- und verarbeitet, erneut verwendet oder gelagert werden, sondern müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden. Gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie die Entsorgung dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) verfügen. Sie gelten als gefährlicher Abfall.
Asbesthaltige Abfälle werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben deponiert.
 

Annahmestellen

An folgenden Standorten können asbesthaltigen Abfällen abgegeben werden, sofern diese Ordnungsgemäß angeliefert werden:
Asbesthaltige Abfälle dürfen nur angeliefert werden, wenn sie in zugelassenen Entsorgungssäcken (Big-Bags) für Asbest staubdicht verpackt sind. Lose Mengen werden nicht angenommen!
Die Big-Bags müssen Schlaufen zum Verladen aufweisen und dürfen ein Füllgewicht von 1.000 kg nicht überschreiten. Jeder Big-Bag muss mit einem Aufkleber versehen werden, der auf die Gefährdung hinweist.
Die Warnhinweise auf den Aufklebern lauten z. B.
"Achtung enthält Asbest, Gesundheitsgefährdung beim Einatmen von Asbestfeinstaub, Sicherheitsvorschriften beachten, Behälter geschlossen halten"
Auch Asbest-Bruchstücke sind grundsätzlich in Big-Bags zu verpacken. Spritzasbest und Asbeststäube (z. B. aus Filteranlagen) müssen zusätzlich bereits am Anfallort mittels geeigneter anorganischer Bindemittel verfestigt werden, damit beim Entladen und Entsorgen keine Asbestfasern freigesetzt werden.

Künstliche Mineralfasern (KMF) dürfen nur angeliefert werden, wenn sie in zugelassenen Entsorgungssäcken (Big-Bags) für  künstliche Mineralfasern staubdicht verpackt sind.
Die Big-Bags müssen Schlaufen zum Verladen aufweisen. Jeder Big-Bag muss mit einem Aufkleber versehen werden, der auf die Gefährdung hinweist.
Die Warnhinweise auf den Aufklebern lauten z. B.:
"Mineralwolle (KMF) kann Krebserkrankungen hervorrufen, Schutzausrüstung tragen."
Privatkunden können für kleine Mengen (bis 100 l) an künstlichen Mineralfasern (KMF) auch reißfeste Foliensäcke, die z. B. in Baumärkten erhältlich sind, verwenden. Diese Säcke müssen deutlich sichtbar mit der Aufschrift "Mineralwolle" gekennzeichnet werden.
Für die Entsorgung von Asbest sind die Foliensäcke nicht geeignet.

Fallen auf einer Baustelle insgesamt mehr als 2.000 kg pro Jahr an gefährlichen Abfällen an, muss im Vorfeld über den Zweckverband A.R.T. bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz ein gebührenpflichtiger Entsorgungsnachweis (ESN) beantragt werden (Dauer etwa 2 bis 3 Wochen), wobei bei bis zu 20 t pro Anfallstelle und Jahr die Abholung auch über einen Sammelnachweis möglich ist. In allen Fällen ist bei Anlieferungen ein Begleitschein (elektronisches Nachweisverfahren) zu führen.
  • Asbestplatten
  • Dachplatten
  • Fassadenplatten
  • Formteile aus Asbestzement
  • Kunstschiefer
  • Wandverkleidungen, asbesthaltig
  • Wellplatten, asbesthaltig (z. B. Eternit)

  • Glaswolle
  • Dämmwolle
  • Mineralwolle
  • Steinwolle

Verkaufsstellen und Preise der Big Bags

Maße
Gebühr pro Stück
Standort
90 x 90 x 110 cm (Asbest)
5,93 € / Stück
EVZ Mertesdorf, EVZ Sehlem, Wertstoffhof Trier
320 x 125 x 33 cm (Asbest)
9,71 € / Stück
EVZ Mertesdorf, EVZ Sehlem
90 x 90 x 120 cm (KMF)
5,07 € / Stück
EVZ Mertesdorf, EVZ Sehlem, EVZ Walsdorf
Weitere Verkaufstellen beim Baustofffachhandel (Die Maße können abweichen. Die Säcke dürfen das Volumen der oben angegebenen Säcke aber nicht überschreiten.)