Abfallgebühren in Bernkastel-Wittlich sinken um 24 %
Mittwoch, 9. Oktober 2024
Abfallgebühren in Bernkastel-Wittlich
sinken um 24 %
Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich: Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat beschlossen, die Jahresgrundgebühren für die Abfallentsorgung zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 24 % zu senken. Die Entscheidung wurde am 16. Dezember durch den Kreistag Bernkastel-Wittlich bestätigt.
Damit setzt der A.R.T. seine Strategie fort, die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet zu stabilisieren und weiter zu senken. Bereits im Vorjahr wurden die Gebühren im ARGE-Gebiet (Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg) um 15% reduziert.
Positive wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht Gebührensenkung
Die Gebührensenkungen sind das Ergebnis einer insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Zweckverbandes. So konnte er bereits das Jahr 2023 mit einem Gewinn von 10,9 Mio. € abschließen. Auch im laufenden Jahr 2024 wird mit einem Gewinn gerechnet. Weil jedes Verbandsmitglied im Zweckverband noch seinen eigenen Gebührenhaushalt hat, sind die Auswirkungen auf die Gebührensätze in den Landkreisen und der Stadt Trier verschieden. Weil der Landkreis Bernkastel-Wittlich in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um seine Eigenkapitalsituation zu verbessern, können die dortigen Gebühren schon zum 01.01.2025 gesenkt werden.
Angleichung an niedrigere Gebührenniveaus im Verbandsgebiet
Mit der geplanten Senkung der Jahresgrundgebühren wird das Gebührenniveau im Landkreis Bernkastel-Wittlich erstmals auf das Niveau des ARGE-Gebietes und des Eifelkreises nach unten angeglichen.
Die neuen jährlichen Gebührensätze im Überblick
Für Privathaushalte gelten ab Januar 2025 folgende Gebührensätze für die Jahresgrundgebühr.
Behältergröße | Restabfall Jahresgrundgebühr bisher | Restabfall Jahresgrundgebühr ab 2025 |
---|---|---|
80 Liter | 148,05 € | 112,52 € |
120 Liter | 208,23 € | 158,25 € |
240 Liter | 343,51 € | 261,07 € |
770 Liter | 984,48 € | 748,20 € |
1.100 Liter | 1.364,55 € | 1.037,06 € |
3.000 Liter | 3.978,30 € | 3.023,51 € |
5.000 Liter | 6.341,53 € | 4.819,56 € |
Gebühren für Zusatzleerungen bleiben unverändert.
Keine Gebührenerhöhungen in anderen Regionen
Für die übrigen Mitglieder des A.R.T. wird keine Anpassung der Gebühren zum 01.01.2025 vorgenommen. Insbesondere im ARGE-Gebiet und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm gehören die Gebührensätze bereits heute zu den niedrigsten in Rheinland-Pfalz und auch bundesweit.