A.R.T. beschließt Gebührensätze ab 2024
Mittwoch, 13. Dezember 2023
Auf der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2023 wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 verabschiedet.
Hierbei wurden auch die Auswirkungen auf die Gebühren in den einzelnen Gebietskörperschaften thematisiert. In 2024 bleiben die Gebühren in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel stabil. In der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg kommt es aufgrund der überdurchschnittlichen Eigenkapitalausstattung zu einer Senkung der Gebühren um 15%.
Hierbei wurden auch die Auswirkungen auf die Gebühren in den einzelnen Gebietskörperschaften thematisiert. In 2024 bleiben die Gebühren in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel stabil. In der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg kommt es aufgrund der überdurchschnittlichen Eigenkapitalausstattung zu einer Senkung der Gebühren um 15%.
Wichtige Investitionen in die Zukunft der Kreislaufwirtschaft
Der Zweckverband A.R.T. plant für das kommende Jahr Investitionen in Höhe von 37,9 Millionen Euro. Ein Großteil hiervon entfällt auf die Deponiesanierung und –nachsorge. Darüber hinaus soll im kommenden Jahr der Bau des neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes im EVZ Mertesdorf fertiggestellt werden. Dieser ist notwendig, weil die Stadt Trier den Mietvertrag für das vom A.R.T. angemietete Gelände in Trier-Süd gekündigt hat. Nicht zuletzt sind in 2024 Investitionen in das Kundenzentrum in Trier-Nord und in den Erwerb von Grundstücken geplant. Letztere sollen zum Bau von Wertstoffhöfen und zur Verwertung von Bioabfällen genutzt werden. In den kommenden fünf Jahren wird die Anschaffung von Fahrzeugen für rund 11 Millionen Euro notwendig, von denen einige aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Abfallgebühren 2024
Noch bis einschließlich 2025 verfügen die einzelnen Landkreise über getrennte Gebührenhaushalte innerhalb des A.R.T. Bis dahin trägt jeder Landkreis die Kosten, die für die Abfallsammlung, die Abfallentsorgung und den Betrieb etwaiger Deponien und Entsorgungszentren in seinem Gebiet anfallen, selbst. Dadurch und durch noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital ergeben sich für 2024 und 2025 noch Unterschiede in der Höhe der Gebührensätze der einzelnen Landkreise. Erst nach der geplanten Zusammenlegung der Teilhaushalte zum 01.01.2026 wird es gleiche Gebührensätze im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. geben.
Die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg verfügen im Vergleich zum übrigen Verbandsgebiet über eine überdurchschnittlich gute Eigenkapitalausstattung. Um die Schere beim Eigenkapital nicht weiter auseinander gehen zu lassen, wurde für das Jahr 2024 im Haushalt der Verbandsmitglieder Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg kein Überschuss eingeplant. Dies hat zur Folge, dass sich für die Kunden in diesen Gebieten die Jahresgrundgebühren im Jahr 2024 um 15% reduzieren. Während der Stadtrat Trier dieser Gebührensenkung bereits zugestimmt hat, tagt der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg dazu erst am 18.12.2023. Es wird erwartet, dass der Kreistag den Empfehlungen folgt. In den anderen Landkreisen soll durch gleichbleibende Gebühren noch fehlendes Eigenkapital erwirtschaftet werden. Für das Jahr 2025 kann es auf der Grundlage der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung dann weitere Anpassungen der Gebührensätze geben, um ab dem Jahr 2026 nach einer Angleichung der Eigenkapitalausstattungen der Unterhaushalte die Basis für eine faire Gebührenstruktur ab 2026 zu schaffen.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Die Verbandsversammlung befasste sich in ihrer Dezembersitzung auch mit den neuen Anforderungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung beim Abfallwirtschaftskonzept. Ein solches Konzept hat jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz aufzustellen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Es beschreibt das Aufkommen an Abfällen und Wertstoffen sowie die Art und Weise, wie die zuständigen kommunalen Betriebe damit umgehen wollen. Neu dabei ist, dass es nun Vorgaben für jährlich zu beauftragende Abfallanalysen und zum Anteil an biogenen Stoffen im Restabfall gibt. Im Einklang mit den Zielen des Bundes soll der im Restabfall befindliche Bioabfall reduziert und anderweitig energetisch besser genutzt werden. Liegt der Organikanteil im Restabfall über der vom Land vorgegebenen Quote, sind entsprechende Maßnahmen wie die Einführung einer haushaltsnahen Biotonne unumgänglich.