Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)




10.10.2023

Buchsbaumzünsler gehören in den Restabfall

A.R.T. Hinweis

Der Buchsbaumzünsler - ein Schädling, der seit einigen Jahren in Deutschland Buchsbäume befällt und diese vollständig zerstören kann - ist auch in diesem Jahr wieder besonders aktiv.

Der A.R.T. weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Grünschnitt, der vom Buchsbaumzünsler befallen ist, nicht auf Grüngutsammelstellen abgegeben werden darf - die befallenen Buchsbäume müssen im Restabfall (graue Tonne, amtlicher Abfallsack oder Direktanlieferung) entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass Eier oder Larven des Schädlings in die Landwirtschaft oder in den Mertesdorfer Kompost gelangen.

Die befallenen Pflanzen werden bei Direktanlieferung an den A.R.T Standorten kostenpflichtig angenommen und dem Restabfallstrom zugegeben.

Die Annahme am Wertstoffhof Trier erfolgt nur in amtlichen Abfallsäcken.

Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Telefons gerne zur Verfügung.



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