Künstliche Mineralfasern (KMF) gelten als gefährlicher Abfall.
KMF werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben deponiert.
Künstliche Mineralfasern (KMF) gelten als gefährlicher Abfall.
KMF werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben deponiert.
Der A.R.T. bietet für die Annahmevon KMF die unter der Rubrik "Standort" aufgelisteten Stellen an.
Künstliche Mineralfasern dürfen nur angeliefert werden, wenn sie in zugelassenen Entsorgungssäcken (Big-Bags) für künstliche Mineralfasern staubdicht verpackt sind.
Die Big-Bags müssen Schlaufen zum Verladen aufweisen. Jeder Big-Bag muss mit einem Aufkleber versehen werden, der auf die Gefährdung hinweist.
Die Warnhinweise auf den Aufklebern lauten z. B.
Privatkunden können für kleine Mengen (bis 100 l) an künstlichen Mineralfasern (KMF) auch reißfeste Foliensäcke, die z. B. in Baumärkten erhältlich sind, verwenden. Diese Säcke müssen deutlich sichtbar mit der Aufschrift „Mineralwolle“ gekennzeichnet werden. Für die Entsorgung von Asbest sind die Foliensäcke nicht geeignet.
Fallen auf einer Baustelle insgesamt mehr als 2.000 kg pro Jahr an gefährlichen Abfällen an, muss im Vorfeld über den Zweckverband A.R.T. bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz ein gebührenpflichtiger Entsorgungsnachweis (ESN) beantragt werden (Dauer etwa 2 bis 3 Wochen), wobei bei bis zu 20 t pro Anfallstelle und Jahr die Abholung auch über einen Sammelnachweis möglich ist. In allen Fällen ist bei Anlieferungen ein Begleitschein (elektronisches Nachweisverfahren) zu führen. Unter Dokumente finden Sie dazu ein Infoblatt zum Herunterladen.
beim A.R.T.
Kosten für Big Bags:
Big Bags für | Maße | Gebühr pro Stück |
KMF | 90 x 90 x 120 cm | 5,07 ¤ |
(Annahmegebühren finden Sie unter den jeweiligen Standorten)
Weitere Verkaufstellen beim
Anlieferungsgebühren, Beratung, Terminauskünfte, Reklamationen, Terminbuchungen für die Abholung auf Abruf
Telefonisch erreichbar:
Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Uhr, Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
Entsorgungsanträge, Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, Beratung bei Asbestzementprodukten, Bauschutt, Baustellenabfälle, Bitumen, Erdaushub, Nachtspeicheröfen, Annahme von unbelastetem Bodenaushub, Kundenbürgschaften, Abfallbilanz
0651 9491-2126 (Herr Grommes)
h.grommes@art-trier.de
0651 9491-2128 (Herr Kaufmann)
d.kaufmann@art-trier.de